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Maßnahmen
Die im Rahmen des LEADER II-Projektes zu organisierenden Maßnahmen dienen dem Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft, der darin lebenden Tiere und Pflanzen, sowie der Bewahrung der Heimat der Menschen. Die Maßnahmen sind wichtige Schritte zu Verwirklichung des entworfenen Leitbildes und sollten in Folgeprojekten fortgeführt und ergänzt werden.

Artenschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen

Die beispielhaft im folgenden aufgelisteten Maßnahmen stellen nur einen Ausschnitt aus dem umfangreichen Spektrum möglicher Artenschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen dar. Für komplexe ökologische Aufgaben, wie die Renaturierung von Mooren, sind Ausführungsplanungen erforderlich, die den Rahmen des LEADER II-Projektes sprengen würden und in Folgeprojekten umgesetzt werden müssen.

  • Entfernung von nicht standortsgerechten Fichten-Aufforstungen entlang von Bächen, auf Magerrasen und Naßwiesen sowie im Moor.
  • Entbuschung von nicht mehr bewirtschafteten Magerrasen, Ranken, Feucht- und Naßwiesen.
  • Mahd oder Beweidung von nicht nicht mehr bewirtschafteten Offenlandflächen.
  • Wiederholungspflege von bereits entbuschten, entfichteten oder gemähten Flächen bis der ursprüngliche Zustand wieder erreicht ist.
  • Verschluß von Gräben zur Vernässung trockengelegter Naßwiesen und Moore.
Wacholderweide
Wacholderheide, eine früher im Bayerischen Wald typische Landschaft (Foto:FNL)
Fichtenmonokultur
Fichtenmonokultur (Foto:B.Bayer)
Sinn und Zweck der Maßnahmen werden auf den Seiten zur Kulturlandschaft und Ökosystem näher erläutert.
Die Maßnahmen sind freiwillig und unverbindlich, d.h. daß sie nur mit vorheriger Zustimmung des Grundstückseigentümes durchgeführt werden können! Die Arbeiten werden im Rahmen des LEADER II-Projektes sowie von Folgeprojekten organisiert und von ortsansässigen Landwirten oder den Grundeigentümern durchgeführt. Sie erhalten hierfür eine leistungsgerechte Bezahlung auf Stundenbasis. Die Durchführung von Landschaftspflege ist also ein echtes Nebeneinkommen für die Landwirte.

Landwirtschaft
Die Fülle der erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirschaft (siehe auch Landnutzung und Leitbild) kann im Rahmen des LEADER II-Projektes nur in geringem Umfang umgesetzt werden:
Isländerpferde
Isländerpferde zum Pflegen der Brachflächen
(Foto:FNL)
  • Abschluss von vertraglichen Vereinbarung zur naturverträglichen Bewirtschaftung von Biotopen. Durch die finanziellen Leistungen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogram (VNP) kommt es zu einem sogenannten Mitnahmeeffekt, da die Landwirte im Naturraum Bischofsreuter Waldhufen schon seit Generationen naturverträglich (=extensiv) wirtschaften. Die leistungsgerechte Bezahlung des aktiven Erhalts der Kulturlandschaft kann auch junge Leute dazu motivieren, den Hof Ihrer Ahnen weiter zu führen.
  • Erwirtschaftung eines Nebeneinkommens aufgrund der Durchführung von Artenschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen
  • Initiative zur Direktvermarktung
  • Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. zur Landschaftspflege)
Tourismus
Im Rahmen des LEADER II-Projekts konnten Maßnahmen zur Förderung des Tourismus und somit zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinde bislang nur flankierend behandelt werden. Der Schwerpunkt der Arbeiten zu diesem Thema ist der Entwurf einer Projektskizze "Erlebnis Kulturlandschaft"

Öffentlichkeitsarbeit
  • Monatliche Veröffentlichung im örtlichen Gemeindeblatt über der Fortgang und die Hintergründe des Projektes
  • Pressemitteilungen und Veröffentlichungen in der regionalen Presse. Diese können Sie hier auch in unserem Archiv einsehen.
  • Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Rundfunk zur Präsentation des Projektes im Fernsehen
  • Realisierung dieses Internetauftrittes über das Projekt "Bischofsreuter Waldhufen"
Bezug zu laufenden oder früheren Projekten
In der Gemeinde Haidmühle wurden bzw. werden zur Zeit neben dem LEADER II-Projekt "Bischofsreuter Waldhufen" folgende weitere Projekte erstellt bzw. umgesetzt:
  • Landschaftspflegekonzept Bischofsreut (1991)
  • ABSP-Umsetzungsprojekt "Bischofsreuter Waldhufen" (1995/97)