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1. Erhaltung, Sicherung und Entwicklung der Lebensräume einschließlich ihrer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt sowie des Landschaftsbildes
Sicherung und Optimierung der Lebensräume
insbesondere Gewässerschutz
Schaffung von störungsfreien Flächen ohne externe Eingriffe; lediglich wissenschaftliche Begleitforschung, z.B. Dauerbeobachtung)
  • Hochmoore (z.B. NSG "Zwicklfilz"),
  • "Urwaldreste" (bzw. "klimaxnahe Schlußwälder"),
  • Wälder auf Sonderstandorten (z.B. sogenannte a.r.B.-Flächen wie Moorwald, Fichten-Blockwald, Steilhangwald etc.]).
Spezielle Artenhilfsmaßnahmen (zielgerichtetes Pflegemanagement in Bezug auf Leitarten)
Zum Beispiel:
Fischotter
   Entfichtungen und beruhigte Zonen entlang der Grenzbäche (z.B. Wagenwasser)
Birkwild
   Wiederherstellung des Moor-Wasserhaushaltes sowie Schaffung fließender Übergänge zwischen Wald und Offenland (z.B. um Schnellenzipf),
Hochmoorgelbling und andere Hochmoorschmetterlinge
   nachhaltige Landbewirtschaftung im Umgriff der Hochmoore (z.B. NSG Haidfilz),
Böhmischer Enzian
   Beweidung ehemaliger Wuchsorte (z.B. Bischofsreuter Allmendweide).
Sicherung und Optimierung der Kulturlandschaft
   gepflegte Kulturlandschaft insbesondere der "Bischofsreuter Waldhufen"
   Erhaltung und Reaktivierung alter Kulturlandschaftsrelikte (z.B. Wässerwiesen)

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